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   BGH, 30.11.1954 - 2 StR 279/54   

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BGH, 30.11.1954 - 2 StR 279/54 (https://dejure.org/1954,2027)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1954 - 2 StR 279/54 (https://dejure.org/1954,2027)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1954 - 2 StR 279/54 (https://dejure.org/1954,2027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 2 StR 279/54
    Die Rüge ist unzulässig, weil die Revision keine Beweismittel angibt, zu deren Benutzung der Sachverhalt insoweit angeblich drängte (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 2 StR 279/54
    Alle Taten sind vor dem Stichtag der Amnestie begangen, so daß § 11 Abs. 1 StFG anzuwenden ist (BGHSt 6, 312).
  • BGH, 10.10.1956 - 2 StR 433/56

    Rechtsmittel

    Schon wegen der im Falle Sch. erkannten Strafe von vier Monaten Gefängnis ist für keinen der angeklagten Fälle Straffreiheit gewährt (vgl.2 StR 279/54 vom 30. November 1954 in NJW 1955, 312).

    Denn nur dann, wenn die Freiheitsstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe, jede dieser Strafarten für sich betrachtet, die Grenze von drei Monaten nicht übersteigt, ist die Amnestie anwendbar (vgl. auch1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1955 in NJW 1955, 312).

  • BGH, 09.12.1970 - 2 StR 189/70

    Vermögensschaden durch gefälschten Wechsel - Betrug durch Täuschung über die

    Anschließend werden die Beweismittel aufgeführt, hauptsächlich die vernommenen Zeugen, unter ihnen G. B. Eine solche - in tatrichterlichen Urteilen häufige - formelhafte Wendung unter zusammenfassender Nennung sämtlicher Beweismittel besagt jedoch in der Regel für sich allein nur, daß die Beweisaufnahme sich auf sie erstreckt, nicht jedoch, daß der Tatrichter allen Beweismitteln Bedeutung für die Urteilsfindung beigemessen hat (BGH NJW 1951, 325 Nr. 25; BGH Urteil vom 30. November 1954 - 2 StR 279/54 - Urteil vom 12. April 1956 - 4 StR 52/56 -).
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   BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54   

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BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54 (https://dejure.org/1954,884)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1954 - 1 StR 256/54 (https://dejure.org/1954,884)
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  • NJW 1955, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
    Kommt es schon bei mehreren selbständigen Handlungen, die einzeln unter das Gesetz fallen, für die Straffreiheit auf die Höhe der Gesamtstrafe an (§ 11 Abs. 1), so ist unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschrift schlechterdings kein gerechter Grund zu finden, warum der Täter Vorteil haben sollte, der so schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, dass die Strafen für einzelne von ihnen schon allein die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG übersteigen.(vgl. BGH 6 StR 29/54 v. 8.9.1954 - BGHSt 6, 312; 5 StR 741/53 v. 14.9.1954; Dünnebier NJW 1954, 1554; Nüse JR 1954, 372).
  • BGH, 14.09.1954 - 5 StR 741/53
    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
    Kommt es schon bei mehreren selbständigen Handlungen, die einzeln unter das Gesetz fallen, für die Straffreiheit auf die Höhe der Gesamtstrafe an (§ 11 Abs. 1), so ist unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschrift schlechterdings kein gerechter Grund zu finden, warum der Täter Vorteil haben sollte, der so schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, dass die Strafen für einzelne von ihnen schon allein die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG übersteigen.(vgl. BGH 6 StR 29/54 v. 8.9.1954 - BGHSt 6, 312; 5 StR 741/53 v. 14.9.1954; Dünnebier NJW 1954, 1554; Nüse JR 1954, 372).
  • BGH, 05.02.1953 - 4 StR 528/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
    Die Strafe wäre ohnehin, wie geschehen, dem § 263 StGB als dem schwereren Strafgesetz zu entnehmen (§ 73 StGB; BGH 4 StR 528/52 vom 5. Februar 1953) Sie könnte sich durch die zusätzliche Verurteilung nicht ändern (§ 358 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Die Strafvorschriften des Weingesetzes treten zurück, wenn die Tat nach anderen Vorschriften - hier § 11 Abs. 1 LebMG - mit höherer Strafe bedroht ist (§ 1 WeinG, BGH LM Nr. 2 zu § 11 LebMG und 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59

    Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz

    Dieser Rechtsauffassung steht die in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54 - (SLebMRE 1, 101 f) geäußerte Ansicht nicht entgegen.
  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54

    Rechtsmittel

    Die abgeurteilten Taten liegen sämtlich vor dem 1. Dezember 1953; die Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe übersteigt 3 Monate (§ § 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 StFG 1954, BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954, 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
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  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

    Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes ab, weil es nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die Höhe der Gesamtstrafe oder die Summe der Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 6, 312 f; 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; 5 StR 741/53 vom 14. September 1954; 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954).
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, schliesst die Gesamtstrafe die Amnestie nicht nur dann aus, wenn jede Einzelstrafe unter das Gesetz fällt, sondern erst recht dann, wenn eine der Einzelstrafen die Straffreiheitsgrenze des § 2 StrFrG schon überschreitet (vgl das zum Abdruck bestimmteUrteil vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54).
  • BGH, 04.02.1955 - 5 StR 653/54

    Rechtsmittel

    Er enthält auch die allgemeine Regel, daß über die Straffreiheit bei zusammentreffenden Straftaten - von den übrigen Voraussetzungen abgesehen - die Gesamtstrafe entscheidet, soweit eine solche zu bilden ist (vgl BGHSt 6, 312 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil BGH 1 StR 256/54 vom 28.10.1954).
  • BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54

    Rechtsmittel

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54 - die Rechtsfrage mit näherer Begründung, auf welche verwiesen wird, bereits entschieden.
  • BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (6 StR 29/54 vom 8. September 1954 und 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, ferner 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 und 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 13.01.1955 - 4 StR 574/54

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schliesst eine Gesamtstrafe, wenn sie die in § 2 StFG gesetzte Grenze übersteigt, Straffreiheit nicht nur dann aus, wenn jede Einzelstrafe unter das Gesetz fällt, sondern erst recht dann, wenn eine der Einzelstrafen diese Grenze überschreitet (BGH 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954;4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954;4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 1 StR 332/54 vom 2. November 1954).
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   BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54   

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https://dejure.org/1954,2131
BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54 (https://dejure.org/1954,2131)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 1 StR 194/54 (https://dejure.org/1954,2131)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 1 StR 194/54 (https://dejure.org/1954,2131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
    Wertersatz nach § 401 RAbgO fällt unter § 12 StFG 1954, nicht unter die "Besonderen Massnahmen" des § 13 (im Anschluss an BGH 2 StR 598/53 vom 24. September 1954).

    Dieser vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits vertretenen Ansicht (2 StR 598/53 vom 24. September 1954) tritt der erkennende Senat bei.

  • BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
    Hat der Angeklagte Zoll hinterzogen oder Steuerhehlerei begangen, so steht damit noch nicht fest, dass er das strittige Kraftfahrzeug zur Begehung der Tat benutzt hat (§ 401 Abs. 1 RAbgO; BGHSt 3, 1; 3, 355).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
    Hat der Angeklagte Zoll hinterzogen oder Steuerhehlerei begangen, so steht damit noch nicht fest, dass er das strittige Kraftfahrzeug zur Begehung der Tat benutzt hat (§ 401 Abs. 1 RAbgO; BGHSt 3, 1; 3, 355).
  • BGH, 01.02.1955 - 3 StR 851/53

    Rechtsmittel

    Nach § 401 RAbgO kann sie anstelle der nicht vollziehbaren Einziehung nur verhängt werden, wenn der Täter des Steuervergehens daneben zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist (so auch2 StR 287/53 vom 3. Dezember 1954; 1 StR 194/54 vom 2. November 1954).
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